AKTUELLES
CORONAVIRUS
Liebe Eltern,
bitte beachten Sie die Quarantäne-Vorschriften, welche für Sie und die Kinder der Spielgruppe gelten. Dies ist verpflichtend!
Hier findet ihr jeweils die angepasste Länderliste:
In der Schweiz gilt Quarantänepflicht für Einreisende aus bestimmten Gebieten. Die Liste dieser Gebiete wurde am 23. Juli 2020 angepasst. Die kantonalen Behörden kontrollieren die Einhaltung der Quarantäne mit Stichproben.
Für Personen, die sich in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben und in die Schweiz einreisen, besteht seit dem 6. Juli 2020 Quarantänepflicht (dies ist nicht nur eine Empfehlung).
Die rechtliche Grundlage dafür ist das Epidemiengesetz. Melden Sie Ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde. Wer sich einer Quarantäne entzieht oder die Meldepflicht nicht befolgt, begeht nach dem Epidemiengesetz eine Übertretung, die mit einer Busse von bis zu CHF 10 000 bestraft wird.
LATERNENUMZUG ZUM SAMICHLAUS 2019
LICHTERUMZUG 2018